ACTA-Abkommen: EU-Parlament warnt Kommission
10. März 2010 0 KommentareDas Europaparlament hat mit einer Mehrheit von 633 Stimmen eine Resolution zum ACTA-Abkommen angenommen und darin klargestellt, dass die EU-Kommission ihre bisherigen Geheimverhandlungen um das Abkommen abbrechen muss. Die Abgeordneten verlangen Einblick in die Verhandlungsdokumente zum geplanten internationalen Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen (ACTA). Sie wollen in die laufenden Verhandlungen eingebunden werden.
Nach dem Vertrag von Lissabon muss das Europäische Parlament dem Abkommen zustimmen. Die Parlamentarier drohen mit einer Ablehnung des ACTA-Abkommens und mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof. ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Das Abkommen könnte Internetprovider dazu verpflichten, das Internetangebot zu kontrollieren, einzuschränken und Nutzern den Netzzugang zu sperren. Obwohl die betroffenen Staaten und die EU-Kommission bisher geheim verhandeln, sind einige vertrauliche Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt. Besonders groß ist die Kritik am offenbar angestrebten Three-Strikes-Modell, wonach den Nutzern bei dreimaliger Urheberrechtsverletzungen der Internetzugang abgeschaltet werden soll.
Die Parlamentarier fordern, dass neben den Mitgliedstaaten auch Parlamentsvertreter bei den Verhandlungen mit am Tisch sitzen. Das Parlament hat im Februar bereits das umstrittene Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten an die USA abgelehnt. Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzung müssen ohne Zweifel rigoros bekämpft werden. Dieser legitime Kampf darf jedoch nicht für die Umgehung von vom Europaparlament beschlossenen Bestimmungen missbraucht werden.
Hintergrund
ACTA soll den globalen Kampf gegen Produktfälschungen, gefälschte Medikamente oder Datenklau stärken. Am Verhandlungstisch sitzen unter anderem die USA, die Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Mexiko und Australien. Die nächste Runde beginnt im April in Neuseeland. Das ACTA-Abkommen verhandelt EU-Handelskommissar Karel de Gucht. Er kündigte an, dass die EU-Kommission bei der nächsten Verhandlungsrunde "rigoros auf die Veröffentlichung des Texts" drängen werde. Da alle Verhandlungspartner derzeit Vertraulichkeit vereinbart hätten, müssten aber alle Verhandlungspartner der Dokumentenfreigabe zustimmen.
Das Europaparlament darf mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen EU-Vertrag von Lissabon bei internationalen Abkommen, die Europa abschließt, mitentscheiden. Bereits im November 2009 hatten die Volksvertreter im Rahmen des EU-Telekom-Paketes durchgesetzt, dass einer Internetsperrung ein faires und unabhängiges Rechtsverfahren vorangehen muss.
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