Vorbild Europa: Flüge auch auf deutsche Inseln nicht benachteiligen
02. September 2010 0 KommentareDie Bundesregierung plant die Einführung von Flugsteuern, diese sollen schon ab sofort gültig sein. Der als Teil des Sparpaketes vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle Airlines pro Flug und Passagier innerhalb Deutschlands und Europas künftig 13 Euro zusätzlich zahlen müssten. Bei Interkontinentalflügen wären 26 Euro fällig.
Die Luftverkehrsabgabe für Starts von deutschen Flughäfen gilt ab sofort für Reisen von 2011 an. Wer jetzt ein Ticket für Flüge ab Januar nächsten Jahres bucht, unterliegt bereits der Flugticket-Steuer. Für Inlandsflüge und Kurzstreckenrouten in Europa werden 8 Euro je Passagier fällig. Für Mittelstrecken liegt der Satz bei 25 Euro, für Langstreckenflüge bei 45 Euro.
Der Europaabgeordnete Matthias Groote: "Ich halte das Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung eine Flugsteuer auch für kurze Flüge auf die Nordseeinseln ab sofort einführen zu wollen, für völlig abwegig. Inselflüge, die kaum länger als 15 Minuten dauern, dürfen nicht dem gleichen Steuersatz unterliegen wie alle anderen Flüge."
"Im Oktober 2008 beschloss das Europäische Parlament den Flugverkehr in das Emissionshandelsystem einzubeziehen. Luftfahrzeugbetreiber müssen dann für jede emittierte Tonne CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben. Allerdings werden hiernach Flugzeuge mit einem Startgewicht von 5,7t ausgeschlossen, ebenso Flüge mit einer jährlichen Gesamtemission von weniger als 10 000 Tonnen. Für ganz kurze Strecken zu den Nordseeinseln ist somit eine Ausnahme vorgesehen. Dieser Vorschlag wurde von der damaligen Bundesregierung auch unterstützt. Außerdem gibt es mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hinsichtlich Gebiete in äußerster Randlage, wie z.B. den Kanarischen Inseln Sondermaßnahmen. An Beschlüsse auf EU-Ebene sollte sich auch im Rahmen nationaler Regelungen gehalten werden", fordert Matthias Groote.
"Der bürokratische Aufwand wäre für eine kleine Flotte viel zu hoch und würde dem eigentlichen Ziel Luftverschmutzer zur Kasse zu bitten, nicht gerecht werden. Für Touristen und kleine Fluggesellschaften wäre dies eine unnötige Belastung, die zu gravierenden Standortnachteilen führen wird. Deswegen brauchen wir eine Ausnahmeregelung für Flüge zu den deutschen Nordsee-Inseln", so Groote abschließend.
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