Verfassungsfragen
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) ist zuständig für:
1. die Entwicklung des europäischen Aufbauwerks, besonders durch Vorbereitung und Durchführung der Regierungskonferenzen
2. die institutionellen Folgen der Erweiterungsverhandlungen der EU
3. Durchführung des EU-Vertrags und Bewertung seines Funktionierens
4. die allgemeinen Beziehungen zu den übrigen Organen und Institutionen der EU
5. Ausarbeitung eines Entwurfs für ein einheitliches Wahlverfahren
6. Entwicklung der politischen Parteien auf europäischer Ebene
7. Feststellung einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der gemeinsamen Grundsätze der Mitgliedstaaten durch einen Mitgliedstaat
8. die Fragen im Zusammenhang mit der Geschäftsordnung des Parlaments:
- Ausarbeitung der Geschäftsordnung, einschließlich ihrer Anlagen
- Prüfung der gemäß Artikel 181 GO eingereichten Änderungvorschlä-ge zur Geschäftsordnung und Ausarbeitung von Berichten darüber
- Auslegung der Geschäftsordnung gemäß Artikel 142 und 180 GO
9. die Überwachung der laufenden Ausgaben in seinem Zuständigkeitsbereich anhand der von der Kommission vorgelegten periodischen Berichte.














