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Fischereipolitik

Der Fischereiausschuss (PECH) ist zuständig für:

1. das Funktionieren und die Entwicklung der Gemeinsamen Fischereipolitik
2. die Erhaltung der Fischbestände
3. die gemeinsame Marktorganisation für Fischereiprodukte
4. die Strukturpolitik in den Bereichen Fischerei und Aquakultur (inkl. der Finanzinstrumente für die Ausrichtung der Fischerei FIAF und PESCA)
5. die internationalen Fischereiabkommen
6. die Überwachung der laufenden Ausgaben in seinem Zuständigkeitsbereich anhand der von der Kommission vorgelegten periodischen Berichte.

Im Fischereiausschuss (PECH) kann ich als stellvetretendes Mitglied die politischen Ziele einbringen, die wir als "Küstengang" für die norddeutschen Küstenländer verfolgen.

Hier geht es zur offiziellen Seite des Ausschusses.

 

 
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